_________________________________ _________________________________ _________________________________ ________________________________ ________________________________ ________________________________ .............., den ........ Mein Depot Nr. Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 1. November sind Wertpapierdienstleister auch gesetzlich gehalten, ihre Kunden über Zuwendungen zu informieren, die sie von dritter Seite im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung erhalten. Ich nehme an, dass auch Sie solche Zuwendungen für die in meinem Depot befindlichen Wertpapiere erhalten. Von daher bitte ich Sie, mir die genaue Höhe der Zuwendungen nennen die Ihnen in diesem Jahr zugeflossen sind oder noch zufließen werden. Die Information teilen Sie mir bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Wertpapieren und in Euro-Beträgen mit. Mir ist bekannt, dass solche Informationen nach dem Wortlaut des Gesetzes vor dem Erwerb des Wertpapiers zu erteilen sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätten Sie mir die erbetenen Informationen aber bereits erteilen müssen. Zudem benötige ich die Informationen, um neue Anlagevorschläge von Ihnen, die ich sicherlich erhalten werde, hinreichend beurteilen zu können. Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Sie solche Zuwendungen von dritter Seite nur annehmen, wenn sie der Verbesserung der Qualität der erbrachten Dienstleistung dienen. Ich bitte Sie deshalb auch um Erläuterung, in welcher Weise etwaige Bestandsprovisionen die für mich erbrachte Dienstleistung verbessern. Mit freundlichen Grüßen