Verbraucherzentrale Bremen
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Wenn die Versicherung nicht regulieren will...
Neues Angebot der Verbraucherzentrale: Beratung im Falle der Schadensabwicklung

Versicherungsbedingungen sind kompliziert. Viele Versicherte wissen deshalb nicht genau, welche Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) sie haben und innerhalb welcher Fristen ein Schaden gemeldet werden muss. Es ist wichtig, schnell (unverzüglich) und obendrein schriftlich Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen. Außerdem muss man im Falle eines Hausratsschadens eine vollständige Liste aller zerstörten, beschädigten oder entwendeten Gegenstände anfertigen. Bei Einbruch, Vandalismus oder Raub ist außerdem eine Anzeige bei der Polizei unbedingt erforderlich. Beschädigte Gegenstände sollten zum Schadensnachweis möglichst aufgehoben werden. Ist eine sofortige Reparatur erforderlich (etwa bei einer Eingangstür) können Beweise durch Fotos gesichert werden.

Unklarheiten bestehen auch oft bei der Frage, in welchen Fällen die Versicherungsgesellschaften für Schäden aufkommen müssen, und in welcher Höhe und innerhalb welches Zeitrahmens der Schaden reguliert werden muss.

Die Versicherung muss nämlich nicht in jedem Fall leisten. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ist sie von der Leistung befreit. Darüber gibt es oft Streit. Ein anschauliches Beispiel ist, wie lange man das Haus verlassen darf, während die Waschmaschine eingeschaltet ist. Zur Frage dieser Sorgfaltspflicht gibt es eine recht widerstreitende Judikatur. Wenn nur ein Versicherungsschutz für den Zeitwert besteht, gehen die Meinungen darüber, welchen Wert eine Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt noch hat - und welchen Abzug („neu für alt“) der Geschädigte hinnehmen muss, zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer oft weit auseinander. Was den zeitlichen Rahmen betrifft: Versicherungsnehmer müssen sich – wenn die Versicherung für den Schaden aufkommen muss – nicht ewig vertrösten lassen. Spätestens einen Monat nach der Schadensanzeige kann man zumindest eine Abschlagszahlung verlangen. Schon anhand dieser wenigen Beispiele kann man sehen, wie viele Stolpersteine bei einer Schadensabwicklung mit der Versicherung im Wege liegen können. Der Kunde hat es schwer bei Streitigkeiten mit seiner Versicherung. Aber aussichtslos ist der Kampf nicht. Wir bieten durch unsere juristische Beratung konkrete Unterstützung bei Problemen mit der Versicherung bei der Schadensabwicklung.

» Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich
Die Anmeldung kann telefonisch unter der Rufnummer (0421) 160 77 50 erfolgen – und zwar montags und donnerstags von 10 bis 11 Uhr und dienstags in der Zeit von 10 bis 13 Uhr. Die Beratung findet statt im Beratungszentrum Altenweg 4, 28195 Bremen, am Donnerstagabend zwischen 17.30 und 20.00 Uhr.

Do, 27. Mai 2004

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