Reiserücktrittskostenversicherung
Wer eine gebuchte Reise wegen Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen nicht antreten kann und die Reise stornieren muss, wird mit Stornogebühren rechnen müssen. Daher sollte eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden, wenn teure Reisen lange im voraus gebucht werden. Wenige Versicherer zahlen den gesamten Betrag, viele verlangen einen Selbstbehalt. Nähere Informationen erhalten Sie durch unsere persönliche Beratung und durch die Selbstinformation in unserer Infothek.
Do, 27. Mai 2004



