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Rechtsschutzversicherungen

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Streitende ohne Kosten oder mit einer geringen Selbstbeteiligung klagen. Sie zahlt für den Versicherten Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, die Sachverständigen- und die Zeugenentschädigungen. Sie übernimmt auch die Kosten des Prozessgegners, wenn der Versicherte sie erstatten muss.

Allerdings wird nicht jeder Rechtsstreit übernommen: aussichtslose Prozesse übernehmen die Versicherer nicht. Entscheidender Unterschied zwischen den verschiedenen Angeboten: Ein Teil der Gesellschaften lässt im Streit ein Schiedsgericht entscheiden, während die Konkurrenten sich auf den Anwalt des Versicherten verlassen.

Vor dem Preisvergleich kommt die Suche nach dem richtigen Versicherungstyp. Zur Wahl stehen vor allem Privat-, Arbeits-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz sowie verschiedene Kombinationen dieser Policen. Besonders Autofahrer geraten schnell mal in einen Rechtsstreit und sollten daher Verkehrsrechtsschutz haben. Sämtliche Tarife und Leistungen sowie zahlreiche Zusatzinformationen finden sich stets aktualisiert in unserer Infothek.

Do, 27. Mai 2004

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