Auslandsreisekrankenversicherung
Der Private Krankenschutz auf Reisen ist eine wichtige Versicherung, da die Gesetzliche Krankenversicherung nur bei Krankheiten in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, leistet. Dies sind die EU-Länder sowie Israel, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Kroatien, Serbien, Lichtenstein, Marokko, Polen, Schweiz, Slowenien, Tunesien, Türkei und Ungarn. Ersetzt werden die sofort nötigen Leistungen, wenn die Erkrankung akut auftritt. Die behandelnden Ärzte im Ausland lehnen jedoch manchmal den Auslandskrankenschein ab und rechnen mit dem Patienten direkt ab. Zwar kann sich der Betroffene die Kosten von seiner Krankenkasse ersetzen lassen, jedoch nur in der Höhe des deutschen Kassensatzes. Ausländische Ärzte richten sich aber nicht nach der deutschen Gebührenordnung und so ist es möglich, dass die Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Ein notwendiger Rücktransport des Kranken wird von den Kassen niemals bezahlt. Schon deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung.
Do, 27. Mai 2004



