Telekommunikationsdienstleistungen
Telefonieren ist angeblich billiger geworden, keinesfalls aber einfacher. Neben der verwirrenden Tarifvielfalt gibt es auch zahlreiche juristische Probleme. Ein weit verbreitetes Problem sind die Streitigkeiten um ungewöhnlich hohe Telefonrechnungen. Hier dürfen Verbraucher die Zahlung verweigern, wenn sie glaubhafte Einwendungen erheben können. Bei falschen Beträgen mit besonders hohen Summen (beispielsweise 10.000 Euro in zwei Tagen) hat man vor Gericht Chancen. Hier gilt nicht der ->Anscheinsbeweis, nach dem die technische Aufzeichnung der Gespräche schon korrekt sein wird. Hier muß die ->Telefongesellschaft die Beweise vorlegen. Bleiben nach einer technischen Prüfung erhebliche Zweifel an der richtigen Rechnungshöhe, muß man nur den durchschnittlichen Rechnungsbetrag der letzten sechs Monate bezahlen. Einwendungen sollte man möglichst schnell, nämlich unbedingt innerhalb der in den ->Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Frist (bei der ->Telekom 8 Wochen) geltend machen. Außerdem sollte man den Durchschnittsbetrag der letzten sechs Monate unabhängig von etwaigen Einwendungen zahlen. Mit dieser Vorgehensweise kann man verhindern, daß der Anschluß bis zur endgültigen, unter Umständen auch gerichtlichen Klärung der Angelegenheit, gesperrt wird.
Viele Probleme gibt es im Bereich des ->Mobilfunks:
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Mobilfunkverträge laufen zumeist zwei Jahre. Wenn man allerdings vergißt, rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich der Vertrag. Nach dem Gesetz beträgt die höchste zulässige Kündigungsfrist drei Monate (->§ 309 Nr. 9c BGB).
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Die Haftung eines Telefonkunden für den Mißbrauch seines Anschlusses muß ähnlich wie bei Kreditkartenbesitzern auf einen Höchstbetrag beschränkt werden und ist zudem vom Verschulden abhängig.
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Die Einwendungsfristen gegen Rechnungen müssen angemessen sein; vier Wochen sind zu wenig!
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Eine Deaktivierungsgebühr darf nach der obergerichtlichen Rechtsprechun des Bundesgerichtshofs nicht erhoben werden, weil die Deaktivierung ausschließlich den Interessen des ->Mobilfunkunternehmens dient. Das wichtige Urteil finden Sie hier: BGH Urteil vom 18.04.2002 - III ZR/01 (PDF, 85 KB)
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Einzelgesprächsnachweise müssen kostenlos sein.
Di, 05. Feb 2008



