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Mahnverfahren

Wird eine gelieferte Ware, eine Kaufpreisrate oder das Entgelt für eine Dienstleistung von einem ->Schuldner nicht bezahlt, gibt es für den ->Gläubiger einen schnellen und billigen Weg: Das so genannte gerichtliche ->Mahnverfahren (->688ff. ZPO). Dabei beantragt der Gläubiger bei Gericht einen Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird.

Das Mahnverfahren ist kein ->Gerichtsverfahren. Ob die Geldforderung zu Recht besteht, wird nicht geprüft. Der Schuldner muss sich wehren. Wer meint, zu Unrecht einen ->Mahnbescheid – so sieht ein Mahnbescheid (PDF, 465 KB) aus – bekommen zu haben, muss innerhalb von zwei Wochen gegen den Mahnbescheid ganz oder teilweise Widerspruch einlegen. Dazu füllt man lediglich ein dem Mahnbescheid beigefügtes Formular (PDF, 1.1 MB) aus und sendet es zurück an das (Mahn-)Gericht.

Dann kommt es, wenn der Gläubiger seinen Anspruch weiter verfolgen möchte, zu einem ganz normalen ->zivilrechtlichen Gerichtsverfahren. Rührt man sich nicht, flattert bald ein ->Vollstreckungsbescheid ins Haus. Gegen diesen Bescheid kann man wiederum innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Auch dann kommt es zu einem ganz normalen Zivilprozess.

Versäumt man die Frist, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Er ist dann unanfechtbar. Gegen einen solchen ->rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann man bei Gericht nichts mehr vorbringen.

Die Forderung kann dann vom ->Gerichtsvollzieher zwangsweise beigetrieben werden. Der Gerichtsvollzieher durchsucht dann die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen (unpfändbare Gegenstände sind besipielhaft in ->§ 811 ZPO aufgelistet) und prüft, ob Einkommen pfändbar ist (die Pfändungsfreigrenzen sind in ->§ 850c ZPO geregelt; Einzelheiten können Sie der Pfändungstabelle ->„Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen“ entnehmen). Kann der Gerichtsvollzieher nichts pfänden, wird er den Schuldner zwingen, die ->Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Wenn sich der Schuldner weigert, kann er so lange in ->Haft genommen werden, bis er die Eidesstattliche Versicherung abgibt.

So, 23. Aug 2009

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