Leasing und andere Gebrauchsüberlassungverträge
Der wichtigste Fall der Gebrauchsüberlassungsverträge ist das ->Leasing. der Begriff wurde aus der englischen Sprache („to lease“) übernommen und bedeutet „mieten, pachten“. Es wird als eine Alternative zum sofortigen Kauf für die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Güter in Form einer Finanzierung in Anspruch genommen. Dabei wird das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zum Gebrauch überlassen.
Der Leasinggeber ist entweder ein Finanzinstitut (indirektes Leasing) oder der Hersteller des Gutes (direktes Leasing). Die von dem Leasingnehmer zu zahlenden Leasingraten erfassen die Kosten für die Herstellung, die Finanzierung, die Versicherung sowie einen Gewinnaufschlag.
Am häufigsten ist das Autoleasing. Bevor man sich für das Leasing eines Autos entscheidet, sollte dies gründlich überlegt sein. Denn so ein Autoleasingvertrag hat, im Vergleich zum sofortigen Kauf, neben seiner Finanzierungsfunktion wegen der Bindung an die Vertragslaufzeit nicht immer Vorteile für den Verbraucher. Empfehlenswert ist, sich für das gewünschte Automodell vorher bei mehreren Leasinggesellschaften eine detaillierte Kalkulation der Leasingraten für die jeweilige Leasingzeit und den Betrag, der am Ende der Leasingzeit gezahlt werden würde, berechnen und vorlegen zu lassen. Damit hätte man die Gegenüberstellung der unterschiedlichen Angebote, und die Möglichkeit, die Vor- und Nachteile des Leasingvertrages zu überdenken.
In der Regel lohnt sich Leasing nur für Geschäftsleute, die auch die steuerlichen Vorteile dieser Vertragsart nutzen können.
Mo, 03. Mär 2008



