Schriftliche Auswertung von Bau-, Bauträger-, Architekten-, Immobilien- und Grundstückskaufverträgen ohne Bau- und Leistungsbeschreibung
Mit dem Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie ist eine Vielzahl rechtlicher Fragen und Probleme verbunden. Viele angehende Eigenheimbesitzer sehen sich mit Vertragswerken konfrontiert, die schwer verständlich sind und oftmals auch nicht ausreichend erläutert werden. Die Verbraucherzentrale bietet deshalb eine spezielle juristische Beratung zu Bau- und Immobilienkaufverträgen an.
Bei der Beurteilung von Verträgen und Vertragsentwürfen geht es vornehmlich darum, Ratsuchenden komplizierte Klauseln zu erläutern, damit sie vor Abschluss der Verträge mit Sicherheit wissen, worum es wirklich geht und worauf es ankommt. Darüber hinaus werden Vertragswerke auf unwirksame oder einseitig belastende Bedingungen hin untersucht sowie Tipps und Handreichungen für vorteilhafte Formulierungen und weitere Verhandlungen gegeben. Durch entsprechende Änderungen im Vertrag können Streitigkeiten mit dem Bauunternehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens häufig bereits im Vorfeld verhindert werden.
Für Verbraucher aus dem gesamten Bundesgebiet bietet die Verbraucherzentrale Bremen die Möglichkeit an, Bau-, Bauträger- und Architektenverträge sowie Grundstückskaufverträge schriftlich überprüfen zu lassen.
Sie erhalten eine schriftliche Erläuterung der problematischen Klauseln sowie umformulierte Fassungen der unzulässigen oder benachteiligenden Klauseln. Diese können Sie unmittelbar dem Bauunternehmer zur Änderung des Vertrages vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot keine Überprüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung beinhaltet. Eine solche Prüfung bieten wir gesondert oder auch gemeinsam mit der Vertragsprüfung an. Sie können sich gegen das Entstehen unerwarteter Kosten nur durch eine gute Bau- und Leistungsbeschreibung absichern. Die von Unternehmern vorgelegten Beschreibungen reichen häufig nicht aus. Die Überprüfung wird von einem unserer Architekten durchgeführt.
Bauträgervertrag
Bitte übersenden Sie uns ein ausgefülltes Exemplar „Prüfung Bauträgervertrag ohne Beschreibung“ sowie eine Kopie des Vertrages, den wir für Sie überprüfen sollen.
Bauträgerverträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Ein solcher Vertrag liegt immer dann vor, wenn Sie ein Grundstück von einem Unternehmer kaufen, der dieses bebauen soll. Sollten Sie bereits einen Notartermin vereinbart haben, teilen Sie uns diesen in jedem Fall mit, damit wir Ihnen den Vertrag rechtzeitig zurücksenden können.
Wir empfehlen Ihnen, in diesem Fall auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten. Anderenfalls können wir erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen Tagen mit der Prüfung beginnen. In der Regel erhalten Sie den Vertrag erst zwei Wochen vor dem Notartermin, so dass eine rechtzeitige Prüfung in diesem Fall nicht möglich ist.
Bauunternehmervertrag
Bitte übersenden Sie uns ein ausgefülltes Exemplar „Prüfung Bauunternehmervertrag ohne Beschreibung“ sowie eine Kopie des Vertrages, den wir für Sie überprüfen sollen.
Kaufvertrag
Bitte beachten Sie, dass wir nach unserer Satzung nur Kaufverträge zu Grundstücken prüfen dürfen, die Sie von einem Unternehmer – beispielsweise über einen Makler – erwerben möchten.
Bitte übersenden Sie uns ein ausgefülltes Exemplar „Prüfung Kaufvertrag“ sowie eine Kopie des Vertrages, den wir für Sie überprüfen sollen.
Kosten: Pauschal EUR 180,00 pro Vertrag
baurecht@vz-hb.de
Mo, 17. Apr 2006



