Schriftliche Auswertung von Bau-, Bauträger-, Architekten-, Immobilien- und Grundstückskaufverträgen mit Bau- und Leistungsbeschreibung
Mit dem Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie ist eine Vielzahl rechtlicher Fragen und Probleme verbunden. Viele angehende Eigenheimbesitzer sehen sich mit Vertragswerken konfrontiert, die schwer verständlich sind und oftmals auch nicht ausreichend erläutert werden. Die Verbraucherzentrale bietet deshalb eine spezielle juristische Beratung zu Bau- und Immobilienkaufverträgen an.
Bei der Beurteilung von Verträgen und Vertragsentwürfen geht es vornehmlich darum, Ratsuchenden komplizierte Klauseln zu erläutern, damit sie vor Abschluss der Verträge mit Sicherheit wissen, worum es wirklich geht und worauf es ankommt. Darüber hinaus werden Vertragswerke auf unwirksame oder einseitig belastende Bedingungen hin untersucht sowie Tipps und Handreichungen für vorteilhafte Formulierungen und weitere Verhandlungen gegeben. Durch entsprechende Änderungen im Vertrag können Streitigkeiten mit dem Bauunternehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens häufig bereits im Vorfeld verhindert werden.
Für Verbraucher aus dem gesamten Bundesgebiet bietet die Verbraucherzentrale Bremen e.V. die Möglichkeit an, Bau-, Bauträger- und Architektenverträge und Grundstückskaufverträge sowie Bau- und Leistungsbeschreibungen schriftlich überprüfen zu lassen.
Wir erläutern Ihnen schriftlich problematische Klauseln und schlagen Ihnen vorteilhaftere Formulierungen vor. Diese können Sie unmittelbar dem Bauunternehmer vorlegen.
Insbesondere überprüfen unsere Juristen die vorgelegten Verträge auf Klauseln
- über Gewährleistungs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte,
- um einseitig belastende Regelungen, mit denen die Bauzeit sanktionslos überschritten werden darf,
- mit denen das Leistungsverweigerungsrecht wegen ausstehender Restarbeiten oder Mängelbeseitigung eingeschränkt werden soll,
- mit denen höhere Abschlagszahlungen verlangt werden, als dies dem Bauabschnitt entspricht
- mit denen eine einseitige Änderung der Bauleistung oder des Festpreises festgeschrieben wird.
Darüber hinaus beinhaltet dieses Angebot eine Überprüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung durch einen unserer Architekten.
In den von vielen Unternehmern verwendeten Bau- und Leistungsbeschreibungen sind häufig ungenaue Angaben zu Material und Qualität enthalten. So werden allgemeine Formulierungen wie etwa „deutscher Hersteller“ verwendet. Die Qualität der eingebauten Ware lässt sich aus einem solchen Begriff jedoch keinesfalls bestimmen.
Auch werden beispielsweise Eigenleistungen, die der Verbraucher selbst erbringen muss, hinter Formulierungen wie „bauseits“ versteckt. Erkennt der Verbraucher dies nicht vor Vertragsschluss, entstehen häufig hohe zusätzliche Kosten. Ein vermeintlich günstiges Angebot entpuppt sich so oft als überteuert.
Nach der Überprüfung der Beschreibung erhalten Sie von uns im Rahmen eines Antwortschreibens eine schriftliche Erläuterung der problematischen Passagen und der Folgen, die sich aus den unzureichenden oder ungenauen Formulierungen in der Bau- und Leistungsbeschreibung ergeben können. Darüber hinaus erhalten Sie Vorschläge, wie die problematischen Punkte formuliert werden sollten.
Insbesondere nehmen unsere Architekten zu folgenden Bereichen Stellung:
- Angaben zur Eignung des Grundstücks.
- Angaben zum Gebäude (Typ und Ausbaustufe, Einhaltung Energie- und Schallschutz, blower-door-test,...).
- Angaben zu den einzelnen Bauausführungen und Materialien der unterschiedlichen Gewerke.
- Wird die Energieeinsparverordnung eingehalten?
- Rechtliche und finanzielle Festlegungen.
- Sind Mehrkosten wegen fehlenden Angaben zu erwarten?
Bauträgervertrag
Bitte übersenden Sie uns ein ausgefülltes Exemplar „Prüfung Bauträgervertrag mit Beschreibung“ sowie eine Kopie des Vertrages und der Bau- und Leistungsbeschreibung, die wir für Sie überprüfen sollen.
Bauträgerverträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Ein solcher Vertrag liegt immer dann vor, wenn Sie ein Grundstück von einem Unternehmer kaufen, der dieses auch bebauen soll. Sollten Sie bereits einen Notartermin vereinbart haben, teilen Sie uns diesen in jedem Fall mit, damit wir Ihnen den Vertrag rechtzeitig zurücksenden können.
Wir empfehlen Ihnen, in diesem Fall auf das Ihnen zustehende Widerrufsrecht zu verzichten. Anderenfalls können wir erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen mit der Prüfung beginnen. In der Regel erhalten Sie den Vertrag erst zwei Wochen vor dem Notartermin, so dass eine rechtzeitige Prüfung in diesem Fall nicht möglich ist.
Bauunternehmervertrag
Bitte übersenden Sie uns ein ausgefülltes Exemplar „Prüfung Bauunternehmervertrag mit Beschreibung“ sowie eine Kopie des Vertrages und der Bau- und Leistungsbeschreibung, die wir für Sie überprüfen sollen.
Kosten: Zusammen pauschal EUR 360,00
baurecht@vz-hb.de
Mo, 17. Apr 2006



